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Japanisches Kultur Institut Förderprogramme

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DIE FÖRDERPROGRAMME VON THE JAPAN FOUNDATION FÜR DAS FISKALJAHR 2010/2011

Übersicht der Förderprogramme für das Fiskaljahr 2010/2011, beginnend im April 2010.

I. Förderprogramme der Abteilung für Kunst und Kultur (Arts and Culture Group)
1. Ausstellungsförderprogramm Exhibition Abroad Support Program
2. Publikationsförderprogramm Translation and Publication Support Program
3. Medienförderprogramm Support Program for Film and Visual Media on Japan 


II. Förderprogramme der Abteilung für Japanische Sprache (Japanese- Language Education Overseas Group) 
  • Training Programs for Teachers of the Japanese Language
    * Long-Term Training Program for Foreign Teachers of the Japanese Language
    * Short-Term Training Program for Foreign Teachers of the Japanese Language  
  • Advanced Training Program for Teachers of the Japanese Language
  • Graduate Program on Japanese Language and Culture (Masters Course) 
  • Japanese Language Programs for Specialists (Specialists in Cultural and Academic Fields)

III. Förderprogramme der Abteilung für Japanstudien und Personenaustausch (Japanese Studies Overseas and Intellectual Exchange Group)
1. Japanstipendien
– The Japan Foundation Japanese Study Fellowship Program
 * Scholars und Researchers Fellowships (Forschungsstipendien)
 * Doctoral Candidates Fellowships (Dissertationsstipendien)
 * Short-Term Researchers (Kurzzeitstipendien)

2. Förderprogramm für internationale Konferenzen Grant Program for Intellectual Exchange Conferences

IV. Perfoming Arts Japan for Europe (PAJ Europe)
Ab sofort stehen die Programmrichtlinien und die Antragsformulare zum Performing Arts Japan for Europe (PAJ Europe) (Programmm zur Förderung von europäischen Gastspielreisen japanischer Künstlergruppen im Bereich der Darstellenden Künste und zur Förderung von europäisch-japanischen Koproduktionen) für das Fiskaljahr 2010/2011 zur Verfügung.

Sie können von der Website von The Japan Foundation
http://www.jpf.go.jp/e/culture/perform/oversea/paj_europe.html
heruntergeladen werden.

Die Antragsfrist zu diesem Programm endet am 16. Oktober 2009. Der Antrag wird beim Japanischen Kulturinstitut Köln eingereicht, wenn der Antragssteller seinen Sitz in Deutschland hat.

Hinweis
Informationen zu den Förderprogrammen von The Japan Foundation („Program Guidelines for Fiscal 2009/2010“) und die Antragsformulare können auch über das Internet bezogen werden.
Die Website lautet: http://www.jpf.go.jp/e/index.html

Verfahren der Antragstellung
Auf Wunsch sendet das Japanische Kulturinstitut eine Gesamtübersicht aller Förderprogramme mit einer zusammenfassenden Beschreibung zu. Die Antragsformulare zu den einzelnen Programmen können ab sofort schriftlich angefordert werden. Die Anträge und ihre Begleitschriften können auch per E-Mail (golk@jki.de) bestellt und auf Wunsch als Textdokument übersandt werden.

Schlusstermine der Antragsabgabe
Die Antragstellung für die Förderprogramme ist grundsätzlich nur einmal jährlich möglich. Die Anträge müssen spätestens bis zum 30. November 2009 beim Japanischen Kulturinstitut eingegangen sein. Anträge zum „Translation and Publication Support Program“ und„Support Program for Film and Visual Media on Japan“ müssen hingegen bereits bis spätestens zum 20. November 2009 eingereicht werden! Über Annahme oder Ablehnung der Anträge wird ab Ende April 2010 im Hauptbüro von The Japan Foundation entschieden. Die Antragsteller werden anschließend vom Japanischen Kulturinstitut benachrichtigt.

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