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DIE FÖRDERPROGRAMME VON THE JAPAN FOUNDATION FÜR DAS FISKALJAHR 2011/12
DIE FÖRDERPROGRAMME VON THE JAPAN FOUNDATION FÜR DAS FISKALJAHR 2011/12Übersicht der Förderprogramme für das Fiskaljahr 2011/12, beginnend im April 2011.
I. Förderprogramme der Abteilung für Kunst und Kultur (Arts and Culture Group)
1. Ausstellungsförderprogramm Exhibition Abroad Support Program
2. Publikationsförderprogramm Support Program for Translation and Publication on Japan
3. Medienförderprogramm Support Program for Documentary Production on Japan
II. Förderprogramme der Abteilung für Japanische Sprache (Japanese- Language Education Overseas Group) Training Programs for Teachers of the Japanese Language
* Long-Term Training Program for Foreign Teachers of the Japanese Language
* Short-Term Training Program for Foreign Teachers of the Japanese Language Advanced Training Program for Teachers of the Japanese Language Graduate Program on Japanese Language and Culture (Masters Course) Japanese Language Programs for Specialists (Specialists in Cultural and Academic Fields)
III. Förderprogramme der Abteilung für Japanstudien und Personenaustausch (Japanese Studies Overseas and Intellectual Exchange Group)
1. Japanstipendien – The Japan Foundation Japanese Study Fellowship Program
* Scholars und Researchers Fellowships (Forschungsstipendien)
- Long-Term Fellowships
- Short-Term Fellowships * Doctoral Candidates Fellowships (Dissertationsstipendien)
2. Grant Program for Intellectual Exchange Conferences (Förderprogramm für internationale Symposien) Informationen zu den Förderprogrammen der Japan Foundation („Program Guidelines for Fiscal 2011/12“) und die Antragsformulare können über das Internet bezogen werden.
Die Website-Adresse lautet: http://www.jpf.go.jp/e/program/index.html
Auf Wunsch sendet das Japanische Kulturinstitut eine englischsprachige Broschüre mit der Gesamtübersicht aller Förderprogramme zu, die inhaltlich identisch ist mit dem vorgenannten Verzeichnis auf der Website der Japan Foundation. Die Antragsformulare zu den einzelnen Programmen können ab sofort schriftlich angefordert werden. Die Anträge und ihre Begleitschriften können auch per E-Mail (golk@jki.de) bestellt und auf Wunsch als Textdokument übersandt werden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir, von telefonischen Bestellungen abzusehen.
Schlusstermine der Antragsabgabe
Die Antragstellung für die Förderprogramme ist grundsätzlich nur einmal jährlich möglich. Die Anträge müssen spätestens bis zum 30. November 2010 beim Japanischen Kulturinstitut eingegangen sein.
Ausnahme: Anträge zum „Support Program for Tanslation and Publication on Japan“ und zum „Support Program for Documentary Production on Japan“ müssen hingegen bereits bis spätestens zum 19. November 2010 eingereicht werden. Über Annahme oder Ablehnung der Anträge wird ab Ende April 2011 im Hauptbüro der Japan Foundation entschieden. Die Antragsteller werden anschließend vom Japanischen Kulturinstitut benachrichtigt. ____________________________________________________________________________________IV. IV. Performing Arts Japan for Europe (PAJ) Programme for Europe
Ab sofort stehen die Programmrichtlinien und die Antragsformulare zum Performing Arts Japan for Europe (PAJ) Programme für das Fiskaljahr 2011 / 2012 zur Verfügung. Das Programm fördert Gastspielreisen japanischer Künstlergruppen im Bereich der Darstellenden Künste in Europa (jeweils in mehreren Ländern) und Koproduktionen japanischer und europäischer Bühnenveranstalter, die im Zeitraum April 2011 bis Juni 2012 stattfinden.
Programmrichtlinien und Antragsformulare können von der Website des Büros von The Japan Foundation in London heruntergeladen (http://www.jpf.org.uk/) oder schriftlich beim Japanischen Kulturinstitut bestellt werden (E-mail: golk@jki.de)Die Antragsfrist zu diesem Programm endet am 20. November 2010. Der Antrrag wird beim Japanischen Kulturinstitut Köln eingereicht, wenn die antragstellende Institution ihren Sitz in Deutschland, Österreich, Lichtenstein, der Schweiz oder den Niederlanden hat. Ein Fachgremium in London entscheidet bis Ende März 2011 über die jeweiligen Anträge. Die Antragsteller werden anschließend durch das Japanische Kulturinstitut in Köln benachrichtigt.
Die Programmrichtlinien finden Sie hier.
Die Antragsformulare finden hier. _______________________________________________________________________HINWEISThe
Japan Foundation bietet im Rahmen des "Grant Program for Intellectual Exchange Conferences“ Sondermittel zur Förderung von internationalen Symposien an, die sich mit Fragen von Integration und kultureller Identität befassen. Es handelt sich um Sondermittel aus dem laufenden Fiskaljahr 2010/11. Die Antragstellung beim Japanischen Kulturinstitut muss bis zum 31. Oktober 2010 erfolgen und die Projektdurchführung im Zeitraum 1. Dezember 2010 bis 31. März 2011 liegen.
Im Einzelnen werden Konfererenzprojekte aus folgenden Themenfeldern gefördert (Auszug aus den Programmrichtlinien):
・ International migration and regional identity
・ Regional integration, economic nationalism, and cultural identity
・ Regional identity and peace and security
・ The roles of sub- and supra-state institutions and their impacts on identity politics
Die Programmrichtlinien und der Antragsformularsatz zu diesem Sonderprogramm kann beim Japanischen Kulturinstitut bestellt werden (E-Mail: golk(at)jki.de)
JKI Programm zur Förderung der japanischen Sprachausbildung 2011
1. Allgemeines Um den Ausbau des Netzwerks von Japanisch-Lehrern, Didaktikern des japanischen Sprachunterrichts und Institutionen der japanischen Sprachausbildung im deutschen Sprachraum zu fördern, bietet das JKI dem Verein der Japanisch-Lehrer, der wissenschaftlichen Gesellschaft für die Didaktik des Japanischen, Ausbildungsinstitutionen, wissenschaftlichen Institutionen etc. die Übernahme eines Teils der Kosten zur Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen, Seminaren, Workshops, Fortbildungsveranstaltungen etc. in Verbindung mit der japanischen Sprachausbildung an.
2. Grundbedingungen
(1) Veranstaltungsort: Deutschland
(2) Zeitraum: 1. April 2011 bis 31.März 2012
(3) Art der Durchführung des Projekts: nicht-öffentlich
(4) Antragsberechtigt sind:
(a) nicht auf Profit ausgerichtete Organisationen der japanischen Sprachausbildung in Deutschland (Anträge von Einzelpersonen können nicht angenommen werden)
(b) Berufliche Treffen wie interne Generalversammlungen und Vorstandsitzungen, die die antragstellende Organisation regelmäßig durchführt, können nicht berücksichtigt werden.
(5) Auswahlkriterien:
(Anträge werden nach folgenden Gesichtspunkten geprüft und entschieden)
(a) Umfang der Veranstaltung eines Projekts
(b) Voraussichtliche Zahl der Teilnehmer; Anteil der Japanisch-Lehrer, die keine Muttersprachler sind
(c) Absicht, nach der Veranstaltung einen Bericht anzufertigen
(d) Selbstbeteiligung bei den Kosten; Bemühungen zur Einwerbung von Geldern aus weiteren Quellen
(e) Angemessenheit der Projektplanung (Projektinhalt, Art der Durchführung, Tagesordnung, Finanzierung)
(f) Auswirkungen des Projekts auf den im deutschen Sprachraum mit der japanischen Sprachausbildung befassten Personenkreis
(6) Antragsfrist: grundsätzlich mindestens 2 Monate vor Beginn des geplanten Projekts (7) Mitteilung der Entscheidung über den Antrag: soll grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bekanntgegeben werden.
2- 3. Umfang der Förderung
(1) Unter Berücksichtigung einer angemessenen Kostenverteilung mit der antragstellenden Organisation kann eine Förderung von bis max. EUR 3.000 gewährt werden.
(2) Gefördert werden können folgende Kosten:
(a) Kosten für die Einladung von Dozenten (Honorare für eingeladene Dozenten und
Referenten von außerhalb, Reisekosten, Aufenthaltskosten. Bei int. Flugkosten werden
grundsätzlich die ermäßigten Ticketpreise der Economy-Klasse berücksichtigt.)
(b) Honorare für Assistenten, Dolmetscher, Kosten für die Anschaffung von Materialien, Kosten für die Herstellung von Materialien und Berichten, Kosten für die Anmietung eines Tagungsorts und für die Ausleihe von technischem Gerät.
